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Gründung und Zweck der Verwaltungsgemeinschaft

Die Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt wurde am 01. Mai 1978 durch freiwilligen Zusammenschluss der oben genannten Gemeinden gegründet. Ursache dafür war die Gebietsreform in Bayern.

 

Die rechtliche Grundlage ist die „Verwaltungsgemeinschaftsordnung für den Freistaat Bayern (VGemO). Sie dient der Stärkung der Leistungs- und der Verwaltungskraft ihrer Mitgliedsgemeinden.

 

In ihrer dienenden Funktion ist die Verwaltungsgemeinschaft keine „Übergemeinde“. Sie ähnelt mehr einem Zweckverband zur Erfüllung von Verwaltungsaufgaben und nimmt vor allem die vom Staat an die Gemeinden übertragenen Angelegenheiten (wie z.B. Pass-, Einwohner-, Standesamts-, Steuer- und Sozialangelegenheiten) wahr. Die Mitgliedsgemeinden erfüllen weiterhin die eigenen Angelegenheiten (z.B. Bau- und Verkehrswesen, Erschließung des Gemeindegebietes, Kultur, Jugendpflege und Sport, Haushalts- und Finanzwesen) durch einen eigenen Bürgermeister und Gemeinderat.

 

Sitz der Verwaltungsgemeinschaft

Sitz der Verwaltungsgemeinschaft ist Altenstadt. Das dortige Rathaus ist die Geschäftsstelle der Behörde aller Mitgliedsgemeinden. Dort werden die Beschlüsse der Gemeinderäte verarbeitet und vollzogen. Für eine möglichst große Bürgernähe verfügen jedoch auch der Markt Kellmünz a. d. Iller und die Gemeinde Osterberg über eigene Rathäuser die durch Mitarbeiterinnen der Verwaltungsgemeinschaft besetzt sind.

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