Personalwesen, Liegenschaften
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Personalwesen, Liegenschaften
- 0 83 37 7 21-30
- 0 83 37 7 21-10
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- OG 4 - Außenstelle Rathaus Memminger Straße 18
Die Gemeinden können unter bestimmten Voraussetzungen Ersatz für die notwendigen Aufwendungen verlangen, die ihnen durch Ausrücken, Einsätze und Sicherheitswachen gemeindlicher Feuerwehren entstanden sind.
Stand: 10.08.2022
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
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