Hauptamt
Leitung Fachbereich 1 - Allgemeine Verwaltung
Stv. Geschäftsstellenleitung
- 0 83 37 7 21-20
- 0 83 37 7 21-10
- E-Mail senden
- OG 15
Sie können bereits vor dem Antrag auf Erteilung einer Abgrabungsgenehmigung bestimmte Fragen zur Zulässigkeit Ihres Vorhabens durch einen Vorbescheid klären lassen. Dieser hat für das spätere Abgrabungsgenehmigungsverfahren bindende Wirkung.
Stand: 10.03.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
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