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Information über die weitere Handhabung bei Windelsäcken und Müllgebührenzuschüssen ab dem Kalenderjahr 2026

Markt Altenstadt

Aufgrund der Rückübertragung der Abfallentsorgung auf den Landkreis Neu-Ulm war im Marktgemeinderat Altenstadt eine Beratung über die Festlegung der weiteren Handhabung bei der Inanspruchnahme von Windelsäcken bzw. Müllgebührenzuschüsse ab dem Jahr 2026 notwendig. 

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich hierbei um eine freiwillige Leistung der Marktgemeinde Altenstadt handelt. 

 

Der Marktgemeinderat Altenstadt hat in seiner Sitzung vom 11.12.2025 folgende Regelung getroffen: 

 

Kleinkinder:

1. Der Marktgemeinderat beschließt, an Familien mit Kleinkindern bis zur Vollendung von 2 ½ Jahren auf Antrag und nach Vorlage der begründeten Unterlagen, ab 01.01.2026 pro Halbjahr 6 Mehrbedarfssäcke des AWB des Landkreises Neu-Ulm (derzeit 8 €) kostenlos zur Verfügung zu stellen. 

Die entsprechenden Mehrbedarfssäcke werden im Rathaus Altenstadt, Zimmer 1, ab sofort ausgegeben.

 

2. Der Marktgemeinderat beschließt, an Familien mit Kleinkindern, die zum Wickeln ihrer Kinder Stoffwindeln verwenden, bis zur Vollendung von 2 ½ Jahrenauf Antrag und nach Vorlage der begründeten Unterlagen, ab 01.01.2026 halbjährlich pro Monat einen Zuschuss in Höhe der Kosten eines Mehrbedarfssackes des AWB des Landkreises Neu-Ulm (derzeit 8 €) zu gewähren. 

 

Der Antrag ist jährlich zu stellen. Der Zuschuss wird halbjährlich auf das angegebene Konto überwiesen. Den Antrag erhalten Sie ab sofort im Rathaus Altenstadt, Zimmer 1, oder auch per Download von der Gemeindehomepage. 

 

Pflegebedürftige:

Der Marktgemeinderat beschließt, für Pflegebedürftige auf Antrag und nach Vorlage der begründeten Unterlagen ab 01.01.2026 halbjährlich pro Monat einen Zuschuss in Höhe der Kosten eines Mehrbedarfssacks des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises Neu-Ulm (derzeit 8 €) zu gewähren. 

Der Antrag ist jährlich zu stellen. Der Zuschuss wird halbjährlich auf das angegebene Konto überwiesen. Den Antrag erhalten Sie ab sofort im Rathaus Altenstadt, Zimmer 1, oder auch per Download von der Gemeindehomepage.