Bekanntmachung zur Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung in Kellmünz a. d. Iller

Die neu erlassene Parkgebührensatzung wurde bereits im Mitteilungsblatt vom 29.08.2025 veröffentlicht. Jetzt erfolgt die schrittweise Umsetzung der Regelungen, über die wir Sie hier nochmals in Kurzform unterrichten möchten. Erst nach der Anbringung entsprechender Beschilderungen an den Bereichen, gilt die Gebührenpflicht.
Mit der Einführung der Parkraumbewirtschaftung soll eine geordnete Parksituation im Ortsgebiet sichergestellt werden, damit Pendler, Reisende, Besucher und die Kellmünzer Bürgerinnen und Bürger auch künftig dauerhaft gute Parkmöglichkeiten im Ortsgebiet vorfinden.
Gebührenpflichtige Parkbereiche:
- Bahnhof (Bahnhofstraße, markierte und beschilderte Flächen rund um den Bahnhof)
- Markplatz (Fl.Nr. 20/2 und 21)
- Sonstige beschilderte oder markierte Parkflächen im Gemeindegebiet
Grundsätzliche Gebühren:
- Tagesticket (24 h): 2,50 €
- Wochenticket (7 x 24 h): 8,00 €
Für die Bezahlung der Parkgebühr gibt es mehrere Möglichkeiten:
- jederzeit digital und bargeldlos über das Parksystem der Firma Parkster (weitere Informationen: www.parkster.com/de/de)
- Erwerb von Papier-Tagestickets jederzeit an den Verkaufsautomaten am Bahnhof und am Rathaus
- Erwerb von Papier-Tickets (Tages- und Wochentickets) im Rathaus und im Dorfladen zu den jeweiligen Öffnungszeiten
Folgende Sonderregelungen sind bereits in der Satzung festgelegt:
Allgemein:
- Schwerbehinderte (Merkzeichen aG / Bl) parken kostenfrei auf entsprechend markierten Flächen
- Sonderregelungen im Einzelfall auf Antrag bei der Gemeinde möglich
Parkbereich am Bahnhof: Dauerparken für 1.000 €/Jahr
Es können maximal fünf Parkplätze gegenüber dem Bahnhof als Dauerparkplätze ausgewiesen werden. Zur Nutzung muss eine schriftliche Vereinbarung mit dem Markt Kellmünz a. d. Iller geschlossen werden. Entsprechende Formulare sind im Rathaus erhältlich. Eine Nutzung durch Anhänger, Wohnmobile und Wohnwagen ist ausgeschlossen. Es besteht kein Anspruch auf Zuteilung eines solchen Stellplatzes. Der Nutzer hat den Stellplatz unter Absprache mit dem Bauhofpersonal selbst auf eigene Kosten zu kennzeichnen.
Parkbereich am Marktplatz: Anwohnerparken für 112 €/Jahr
Anlieger an dieser Parkzone haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Erteilung eines Anwohnerparkausweises zu stellen. Formulare hierfür sind im Rathaus Kellmünz erhältlich. Es besteht kein Anspruch auf Erteilung eines Ausweises. Der Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf einem konkreten Stellplatz.
Den Satzungstext können Sie online auf der Gemeindehomepage abrufen unter: https://www.kellmuenz.de > Unsere Gemeinde > Ortsrecht > Satzungen und Verordnungen > Parkflächen
Nach angemessenen Übergangsfristen werden auch Kontrollen an den Parkflächen stattfinden. Die Bearbeitung verkehrsrechtlicher Verstöße sowie die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten erfolgt durch den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Iller-Roth-Günz, Illertissen.