Information zu Sturmschäden

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in den letzten Jahren kam es immer wieder zu mitunter verheerenden Schäden durch starke Stürme.
Auch Kellmünz und viele Kommunen in der Region wurden am 11.07.2023 von heftigen Sturmböen heimgesucht, die teilweise erheblichen Sachschaden an Stromleitungen, Dächern und Wäldern angerichtet haben. Dabei kam es auch zu zahlreichen Schäden, die durch abgebrochene Äste und umgestürzte Bäume ausgelöst wurden.
Wir möchten Ihnen mit dem folgenden Artikel einen kleinen Überblick über die damit zusammenhängenden Versicherungsfragen geben.
(Autor: Fachanwalt.de-Redaktion)
Wer auf seinem Grundstück Bäume stehen hat, stellt sich daher schnell die Fragen: Baum fällt bei Sturm auf Nachbargrundstück – Wer zahlt die Entsorgung? Wie verhält es sich mit der Schadensregulierung? Grundsätzlich gilt: handelt es sich um höhere Gewalt, muss der Baumbesitzer nicht unbedingt für den Schaden zahlen.
Haftung bei Sturz eines Baums auf Nachbargrundstück
Kommt es durch Sturm zum Sturz eines Baumes und landet dieser auf dem Nachbargrundstück, muss der Eigentümer des Baumes für den dadurch entstandenen Schaden nicht zwangsläufig aufkommen. Dasselbe gilt, wenn der Baum bei seinem Sturz auf Gegenständen auf dem Nachbargrundstück landet, also zum Beispiel auf dem Auto oder dem Zaun des Nachbarn.
Zwar gilt der Grundsatz: Einen Schaden hat derjenige zu begleichen, der ihn verursacht hat oder dafür verantwortlich ist. Dass jemand aber lediglich der Eigentümer eines umgestürzten Baumes ist, reicht hierfür nicht aus.
Hat der Eigentümer auf seinem Grundstück einen Baum und stürzt dieser aufgrund eines Sturms auf das Nachbargrundstück, werden die dadurch entstandenen Schäden dem Eigentümer dann nicht als Störer i.S.d. § 1004 Absatz 1 BGB zugerechnet, wenn der Baum ausreichend widerstandsfähig gewesen ist, um normalen Einwirkungen der Naturkräfte standzuhalten.
Handelt es sich also um einen gesunden Baum, der auch regelmäßig durch den Eigentümer kontrolliert wurde, spricht man von höherer Gewalt. In diesem Fall muss die Versicherung des Nachbarn, auf dessen Grundstück der Baum gelandet ist, für den Schaden selbst aufkommen.
Eine Haftung des Baumbesitzers kommt jedoch dann in Frage, wenn es sich um einen Baum mit Vorschäden gehandelt hat, der Baum also bereits morsch, krank oder nicht mehr ausreichend standfest war. Sturmschäden sind dem Baumeigentümer also dann anzurechnen, wenn die Schäden überhaupt erst durch sein Verhalten ermöglicht wurden oder er die Schäden durch pflichtwidriges Unterlassen herbeigeführt hat.
War also ein Baum erkennbar krank, überaltert, morsch oder nicht mehr ausreichend standfest in der Erde verankert oder wurde er unsachgemäß gepflanzt und hat ihn der Eigentümer dennoch nicht entfernt, trifft den Baumbesitzer die Haftung für Sturmschäden.
Der Baumbesitzer kann sich zur Schadensregulierung an seine Versicherung wenden. In der Regel kommen Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen für solche Schäden auf. Jedoch nur, wenn der Schaden tatsächlich als sogenannter Sturmschaden eingestuft werden kann.
Von einem Sturm spricht man, wenn die Windstärke 8 überschritten wird. Die Versicherung wird hierfür die Daten und Informationen des Deutschen Wetterdienstes als Grundlage ihrer Schadenregulierung heranziehen und auch die Sturmschäden in der Nachbarschaft berücksichtigen.
Bitte setzen Sie sich in jedem Fall zunächst mit Ihrer Versicherung in Verbindung und melden Sie den Schaden. Informieren Sie dann auch denjenigen, von dem die Schädigung ausgegangen ist. Bitte erstellen Sie von den Sturmschäden ein Foto, dass ggf. der Versicherung zur Verfügung gestellt werden kann.
Sollte Ihnen ein Schaden von einem Gemeindegrundstück aus entstanden sein melden Sie uns bitte den Schaden im Rathaus. Wir führen eine Liste und werden anhand von Priorität und Gefährlichkeit die Schadensfälle abarbeiten.
Reste von abgebrochenen Ästen und umgestürzten Bäumen können am „Baggersee-Parkplatz“ kostenlos abgelagert werden. Bitte trennen Sie dabei das „Schwachholz“ und das „Starkholz“.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass unser Bauhof nicht überall gleichzeitig sein kann und bitten Sie um Ihre Mithilfe im Rahmen Ihrer Möglichkeiten.
Ihr
Michael Obst
Erster Bürgermeister