Sprungziele

Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen

  • Verwaltungsgemeinschaft

Urlaubszeit – Reisezeit

Urlaubszeit – Reisezeit

Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen

Die Mitarbeiterinnen des Passamtes der Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt bitten Sie, vor Beginn der Reisezeit Ihren Personalausweis oder Reisepass rechtzeitig auf ihre Gültigkeit hin zu überprüfen.

 

Personalausweise und Reisepässe werden nicht mehr verlängert, sie müssen neu beantragt werden. Dazu ist die Vorlage eines aktuellen, biometrischen Passbildes notwendig. Die Fotografen kennen die Vorschriften und werden von Ihnen ein geeignetes Bild machen. Bei Personalausweisen und Reisepässen ist zudem ein Fingerabdruck-Scan notwendig.

 

Aufgrund europäischer Vorgaben müssen seit dem 26. Juni 2012 alle Kinder bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind seit diesem Zeitpunkt ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Für den Passinhaber selbst bleibt das Dokument uneingeschränkt gültig.

 

Der Kinder-Reisepass wurden zum 01.01.2024 abgeschafft. Die bereits ausgestellten Kinder-Reisepässe behalten allerdings bis zum Ablaufdatum Ihre Gültigkeit.

 

Für Kinder, jeglichen Alters, kann ein Reisepass oder Personalausweis beantrag und ausgestellt werden. Diese Dokumente haben eine Gültigkeit von 6 Jahren. Die Gebühren belaufen sich auf 37,50 € für einen Reisepass und 22,80 € für einen Personalausweis.

Zur Beantragung eines Reispasses oder Personalausweises für Kinder ist folgendes zu beachten:

Es muss eine Zustimmungserklärung der/des Sorgeberechtigten vorliegen. Bei alleinigem Sorgerecht muss die Sorgeerklärung ebenfalls vorgelegt werden.

Ab dem 6. Lebensjahr muss das Kinder die Fingerabdrücke abgeben und ab dem 10. Lebensjahr muss das Kind eine Unterschrift leisten.

 

Ein Reisepass kostet bis zum 24. Lebensjahr 37,50 € und gilt sechs Jahre; ab dem 24. Lebensjahr gilt der Reisepass zehn Jahre und kostet 70,00 €.

 

Ein Personalausweis kostet bis zum 24. Lebensjahr 22,80 € und ist sechs Jahre gültig; ab dem 24. Lebensjahr gilt der Ausweis zehn Jahre und kostet 37,00 €.

 

Die entsprechende Gebühr ist jeweils bei der Antragstellung in bar zu entrichten. Die Bearbeitungszeit für Reisepässe liegt in der Regel bei 4 - 6 Wochen für Personalausweise bei 2 Wochen.

 

Grundsätzlich muss bei der Erstbeantragung eines Ausweisdokuments eine Geburtsurkunde vorgelegt werden.

Alle Nachrichten

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.